Der Genfer Staatsrat beabsichtigt, in den kantonalen Einführungsgesetzen zur schweizerischen Zivilprozessordnung und zum Anwaltsgesetz die Vorgaben zur Mediation zu modifizieren. Dies soll auf den drei Ebenen geschehen:
Im Rahmen der Ausbildung sollen Richterschaft und Anwaltschaft sensibilisiert werden, geeignete Fälle zu identifizieren. Darüber hinaus soll sogar eine Verpflichtung zur entsprechenden Beratung etabliert werden. Darüber hinaus werden koordinierende Behörden geschaffen, welche das Dreiecksverhältnis zwischen Parteien, Anwälten und Richtern organisieren, um Mediationsverfahren zu etablieren. Dieser Schritt ist zu begrüssen: Mediation wird so zum etablierten Teil der Justiz. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Idee gesamtschweizerisch durchsetzen wird! Quelle: https://lnkd.in/dVm6-f9
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Mediation als Teil der JustizArchives |